75 Jahre Grundgesetz

Die Initiative "gemeinsam.demokratisch.bunt e.V." feiert den 75. Geburtstag des Grundgesetzes mit einer Ausstellung in der Schlossberghalle in Starnberg. Wir Missions-Benediktinerinnen beteiligen uns mit einem Plakat. Die Ausstellung ist vom Do., 16. Mai 2024 ab 16:30 Fr., 14. Juni 2024 18:00 Uhr zu sehen. Näheres unter: Ausstellung Schlossberghalle

Das Grundgesetz und wir

Wir, das sind die Missions-Benediktinerinnen von Tutzing, eine internationale Ordensgemeinschaft.

In Deutschland leben ca. 100 Schwestern im Alter von 45 bis 102 Jahren in vier Gemeinschaften in Tutzing, Bernried und Dresden.

In unserer Gemeinschaft und mit unseren Tätigkeiten leben wir Demokratie und Grundrechte. Gleichzeitig setzen wir uns für ihren Schutz und ihre Gewährleistung ein.

Demokratie leben – Demokratie stärken – Grundrechte leben – Grundrechte stärken

Demokratie

Art. 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Aus unseren Konstitutionen:

Durch Vorschlags-, Wahl- und Mitbestimmungsrecht nehmen die Schwestern aktiv an der Leitung der Gemeinschaft teil.
Geistlicher Text VII. 4.

Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip werden lokale Angelegenheiten nur an eine höhere Instanz weitergeleitet, wenn sie nicht auf lokaler Ebene erledigt werden können. Ebenso greift eine höhere Instanz nur dort ein, wo es das Wohl der einzelnen und der Gemeinschaft erfordert.
Norm 703.3

Alle Profess-Schwestern haben Kapitelsrechte gemäß den Bestimmungen der Konstitutionen.
Norm 706

Bei Wahlen, Skrutinien und Abstimmungen über Geldangelegenheiten ist eine geheime Abstimmung erforderlich.
Norm 706.5

Durch das Hauskapitel sind alle Schwestern mitverantwortlich in die Leitung der Kommunität einbezogen.
Norm 714

…. usw.

Meinungsfreiheit
Versammlungsfreiheit

Art. 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. …

Art. 8 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

.......

Aus unseren Konstitutionen

Wir arbeiten für Gerechtigkeit, Frieden und geschwisterliche Solidarität unter den Menschen und tragen so zum Aufbau einer heileren Gesellschaftsordnung bei.

Norm 504

Gleichheit

Art. 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aus unseren Konstitutionen

Im Umgang miteinander machen wir keinen Unterschied der Person aufgrund von Stellung, Bildung, Erfolg, Nationalität oder sozialem Milieu.
Norm 402.1

Wir erweisen allen Menschen unterschiedslos Achtung und Wertschätzung, kommen ihnen in Freundlichkeit und Offenheit entgegen …
Geistlicher Text V. 5.

Unser missionarischer Dienst gilt allen Lebensaltern, …, Kulturen, sozialen und wirtschaftlichen Schichten. Unsere besondere Sorge gilt den Armen, Benachteiligten und Unterdrückten.
Norm 501

Religionsfreiheit

Art. 4 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Aus unseren Konstitutionen

Im Wissen um das Angebot des Heils für alle Menschen öffnen wir uns dem Dialog mit den Nichtchristen. Wir anerkennen und schätzen die Werte ihrer Religionen …
Norm V.4

Berufsfreiheit

Art. 12 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. …

Aus unseren Konstitutionen

Im Sinne unserer benediktinischen Tradition betonen wir die Würde der Arbeit als eine Teilnahme an der gemeinsamen Aufgabe, unsere Welt aufzubauen. Deshalb schätzen wir jede Art von Arbeit. … Durch unsere Arbeit verdienen wir unseren Lebensunterhalt und nehmen an unserem missionarischen Dienst teil.

Norm 403

Eigentum verpflichtet

Art. 14 GG

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Aus unseren Konstitutionen:

In der Gütergemeinschaft stellen wir entsprechend der Benediktusregel unsere Arbeit, unsere Fähigkeiten und unsere Zeit der Gemeinschaft und ihrer Aufgabe zur Verfügung. II.8.

Was wir nach der Profess durch unsere Tätigkeit erwerben oder geschenkt bekommen, gehört der Gemeinschaft. 204

Recht auf Asyl

Art. 16a GG

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Aus unseren Konstitutionen:

Unsere Gemeinschaften sollten vom Geist der Gastfreundschaft geprägt sein. Wir sind offen für die Menschen, unter denen wir leben, besonders für die Armen, …
Geistlicher Text IV. 6.

Die Liebe Christi drängt uns, vor allem den Armen und Unterdrückten zur Seite zu stehen und für ihre Not ein offenes Herz zu haben.
Geistlicher Text V. 3.

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Art 20a GG

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Menschenwürde und Recht auf Leben

Art. 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Art. 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. …

Aus unseren Konstitutionen

In unseren Tätigkeitsbereichen setzen wir uns dafür ein, dass die Würde der menschlichen Person und die Grundrechte des Menschen geachtet werden.
Norm 504.2

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